{"id":257,"date":"2015-05-13T11:00:24","date_gmt":"2015-05-13T09:00:24","guid":{"rendered":"http:\/\/www.havermeyer.de\/?p=257"},"modified":"2015-05-13T11:00:24","modified_gmt":"2015-05-13T09:00:24","slug":"waren-aus-nicht-eu-laendern-eine-reise-in-die-wunderbare-welt-der-zoelle-und-einfuhrumsatzsteuern","status":"publish","type":"post","link":"http:\/\/www.havermeyer.de\/?p=257","title":{"rendered":"Waren aus Nicht-EU-L\u00e4ndern: Eine Reise in die wunderbare Welt der Z\u00f6lle und Einfuhrumsatzsteuern"},"content":{"rendered":"<figure id=\"attachment_258\" aria-describedby=\"caption-attachment-258\" style=\"width: 714px\" class=\"wp-caption alignleft\"><a href=\"http:\/\/www.havermeyer.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/DSCF6167.jpg\"><img decoding=\"async\" loading=\"lazy\" class=\"size-large wp-image-258\" src=\"http:\/\/www.havermeyer.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/DSCF6167-1024x768.jpg\" alt=\"Herzlich willkommen: Der Zoll in Rheine. Hier warten die P\u00e4kchen und Pakete, die an den Zollbestimmungen gescheitert sind ... Foto: Frank Wiebrock\" width=\"714\" height=\"536\" srcset=\"http:\/\/www.havermeyer.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/DSCF6167-1024x768.jpg 1024w, http:\/\/www.havermeyer.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/DSCF6167-300x225.jpg 300w, http:\/\/www.havermeyer.de\/wp-content\/uploads\/2015\/05\/DSCF6167-1200x900.jpg 1200w\" sizes=\"(max-width: 714px) 100vw, 714px\" \/><\/a><figcaption id=\"caption-attachment-258\" class=\"wp-caption-text\">Herzlich willkommen: Der Zoll in Rheine. Hier warten die P\u00e4kchen und Pakete, die an den Zollbestimmungen gescheitert sind &#8230; Foto: Frank Wiebrock<\/figcaption><\/figure>\n<p>Osnabr\u00fcck. Wer sich Waren von au\u00dferhalb der EU schicken l\u00e4sst, lernt fr\u00fcher oder sp\u00e4ter auch den Zoll und Abk\u00fcrzungen wie \u201eEUST\u201c kennen. Allein die vier Zoll\u00e4mter des Hauptzollamts Osnabr\u00fcck haben im vergangenen Jahr rund 17.000 Postsendungen abgefertigt. Ein Erfahrungsbericht.<\/p>\n<p>Die Nachricht erreicht den Empf\u00e4nger auf einem schlichten Bogen Recyclingpapier in einem ebensolchen Umschlag. Darin informiert die Deutsche Post, dass sie \u201eeine an Sie gerichtete Postsendung mit Herkunft au\u00dferhalb der EU nicht beim Deutschen Zoll zur Verzollung anmelden\u201c konnte. Und deshalb beim zust\u00e4ndigen Zollamt hinterlegt habe. Willkommen in der Welt der Auslandseinfuhr, der Z\u00f6lle und der Einfuhrumsatzsteuer.<\/p>\n<p>Es ist ein Kosmos, der sich vor den Zeiten des Internets in seiner ganzen wunderbaren Sch\u00f6nheit und Vielfalt oft nur Reisenden und professionellen Importeuren offenbarte. In Zeiten von Ebay und Amazon hat sich das ge\u00e4ndert. Die Bestellung im Ausland ist nur einen Klick entfernt, dank Paypal und Co. ist auch das Bezahlen \u00fcber L\u00e4ndergrenzen hinweg kaum noch eine H\u00fcrde. Und schon ist das Paket &#8211; oft aus Asien &#8211; unterwegs.<br \/>\n<strong><br \/>\nSendungen aus Nicht-EU-Staaten werden \u201ezollamtlich abgefertigt\u201c<\/strong><\/p>\n<p>Und genau das ist das Problem: W\u00e4hrend der Warenverkehr innerhalb der EU v\u00f6llig problemfrei l\u00e4uft, m\u00fcssen Postsendung aus einem Nicht-EU-Staat grunds\u00e4tzlich zollamtlich abgefertigt werden. Die gute Nachricht: Geschenksendungen sind bis zu einem Wert von weniger als 45 Euro abgabenfrei. Und auch die meisten Warensendungen mit einem Gesamtwert von nicht mehr als 22 Euro \u2013 zum Gesamtwert z\u00e4hlt auch das Porto &#8211; k\u00f6nnen ohne die Erhebung von Einfuhrabgaben eingef\u00fchrt werden. Wenn alles glatt l\u00e4uft, merkt der Empf\u00e4nger in diesen F\u00e4llen oft gar nichts von dem kleinen Umweg \u00fcber den Zoll. Die schlechte Nachricht: Von der Befreiung ausgeschlossen sind alkoholische Erzeugnisse, Parfums, Toilettenwasser, Tabak und Tabakwaren.<\/p>\n<p>Allerdings ist der Zoll zu Recht misstrauisch: Zu gro\u00df scheint die Versuchung bei einigen Versendern zu sein, auch Waren als Geschenk zu deklarieren. Und wer verbotene Dinge in die EU schickt, wird diese wohl kaum korrekt au\u00dfen auf dem P\u00e4ckchen auflisten.<\/p>\n<p><strong>Rechnung muss au\u00dfen an der Sendung befestigt sein<\/strong><\/p>\n<p>Der Schwierigkeitslevel steigt, wenn der Warengesamtwert 22 Euro oder der Geschenkwert 45 Euro \u00fcbersteigt. Immerhin: Falls die Rechnung au\u00dfen an der Sendung befestigt ist und die Zollinhaltserkl\u00e4rung ausgef\u00fcllt, aufgeklebt und schl\u00fcssig ist, stehen die Chancen gut, dass die Postgesellschaft die Zoll-Formalit\u00e4ten regelt und das Paket dann zustellt. M\u00f6gliche Steuern, Z\u00f6lle und Geb\u00fchren muss dann nat\u00fcrlich der Empf\u00e4nger begleichen. Und die k\u00f6nnen sich schnell summieren. Allein die Einfuhrumsatzsteuer entspricht mit 19 Prozent der Mehrwertsteuer.<\/p>\n<p>Die Entscheidung dar\u00fcber, ob die Postgesellschaft den Fall regeln kann, f\u00e4llt in der Regel in der Auswechselstelle. Dort \u00fcbernimmt der Postdienstleister Sendungen aus dem Ausland. Fehlen Zollinhaltserkl\u00e4rung oder Rechnung oder sind die Angaben nicht schl\u00fcssig, wird es komplizierter. Der rote Aufkleber \u201eZoll-Sendung. Diese Sendung darf nur an ein Zollamt ausgeliefert werden. Nicht an den Empf\u00e4nger zustellen!\u201c gibt ab jetzt den neuen, steinigeren Weg vor.<\/p>\n<p><strong>Wo ist mein Zollamt?<\/strong><\/p>\n<p>Und der f\u00fchrt \u00fcber das zust\u00e4ndige Zollamt. Welches Zollamt das ist, das richtet sich nach dem Wohnort. Dort wird die Sendung dann 14 Tage lang aufbewahrt, danach geht sie an den Absender zur\u00fcck. Es ist also an der Zeit, die vom Zoll geforderten Unterlagen zusammen zu suchen. Dazu geh\u00f6ren neben dem Schreiben, dass das Paket beim Zoll liegt vor allem der Nachweis \u00fcber den tats\u00e4chlich gezahlten Preis.<\/p>\n<p>Beim Zoll muss nach der Pr\u00fcfung der mitgebrachten Papiere die Sendung ge\u00f6ffnet werden. Das \u00fcberlassen die Z\u00f6llner das den Empf\u00e4ngern. So werden Diskussionen dar\u00fcber verhindert, ob der Inhalt ausgerechnet bei der zollamtlichen Behandlung zu Schaden oder abhanden gekommen ist. Das ist dann der Moment der Wahrheit: Einfach mitnehmen oder auf die Unterlagen warten? Wer warten muss, darf in der Regel auch zahlen. Im Gegenzug gibt es dann die Ware, eine Quittung mit Bundesadler und Dienststempel, den Einfuhrabgabenbescheid, den Befund zur Anmeldung, den Befund zur Position und nat\u00fcrlich die \u201eInformation \u00fcber die \u00dcberlassung von Positionen.\u201c Rund eine halbe Stunde dauert das ganze Verfahren.<\/p>\n<p>Immerhin: Wer weder Zeit noch Lust hat, sein Zollamt auch mal von Innen kennenzulernen, kann die Post mit der \u201enachtr\u00e4glichen Postverzollung\u201c beauftragen.<\/p>\n<p><strong>Ende gut, alles gut?<\/strong><\/p>\n<p>Ende gut, alles gut? Nicht immer: So ist zum Beispiel die Einfuhr von Arzneimitteln auf dem Postwege durch Privatpersonen verboten. Der Zoll darf diese Medikamente nicht freigeben. Sie sind entweder zur\u00fcckzusenden oder zu vernichten. Viele Ger\u00e4te oder Spielzeug aus Drittl\u00e4ndern erf\u00fcllen nicht die Anforderungen an die Produktsicherheit. Der Zoll muss hier die Entscheidung des zust\u00e4ndigen Gewerbeaufsichtsamtes einholen. Bei Verst\u00f6\u00dfen gegen den Markenschutz oder das Urheberrecht werden die Waren beschlagnahmt. Und verbotene Gegenst\u00e4nde wie zum Beispiel Waffen, werden nicht nur beschlagnahmt, sondern auch an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.<\/p>\n<p>Das Fazit: Wer Waren im Internet bestellt, sollte darauf achten, von wo sie verschickt werden. Kommen sie von au\u00dferhalb der EU, werden ab einem Gesamtwert von 22 Euro 19 Prozent Einfuhrumsatzsteuer f\u00e4llig. Ein Schn\u00e4ppchen stirbt so schnell den Abgaben- und Umstandstod. Immerhin, daf\u00fcr hat man sein Zollamt mal von Innen gesehen\u2026<\/p>\n<p>(Erschienen am 3. Mai 2015 auf <a href=\"http:\/\/www.noz.de\/lokales\/osnabrueck\/artikel\/571359\/eine-reise-in-die-welt-der-zolle-und-einfuhrumsatzsteuern#gallery&amp;0&amp;0&amp;571359\" target=\"_blank\">noz.de<\/a>)<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Osnabr\u00fcck. 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